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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

Testament

Testamentsgestaltung

Bei der Errichtung eines Testaments müssen sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht zahlreiche Dinge beachtet werden, damit das Testament wirksam und rechtssicher ist.

 

 

Formale Anforderungen

Wer ein handschriftliches Testament errichtet, muss insbesondere zwei zwingende formale Voraussetzungen beachten: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein und vom Erblasser unterschrieben werden. Wenn Teile des Testaments mit Maschine oder Computer geschrieben sind, sind mindestens diese Teile des Testaments, je nach Fallkonstellation auch die darüber hinaus mit Hand geschriebenen Teile, unwirksam.

 

 

Beispiel:

Frau Gruber aus München schreibt handschriftlich folgendes Testament:

 

"Ich setze meinen Neffen Norbert aus Fürstenfeldbruck und meine Nichte Nina aus Gröbenzell je zur Hälfte als Erben ein. Mein Hausrat soll gemäß beigefügter Liste verteilt werden:"

 

Sie fügt dem Testament eine mit Computer geschriebene Liste bei, auf der ihr Geschirr und ihre Möbel jeweils einzeln verzeichnet und Norbert bzw. Nina zugeordnet sind.

 

Frau Gruber verfasst ferner handschriftlich einen "Nachtrag zum Testament: Meine Bilder möchte ich wie folgt verteilen:" und klebt auf diesen Nachtrag Fotos ihrer Gemälde auf, wobei sie neben jedes Foto handschriftlich den Namen des jeweiligen Erben, der das Gemälde erhalten soll, schreibt.

Sowohl der Teil des Testaments, der mit dem Computer geschrieben wurde, als auch der Teil des Testaments, in dem die Bilder aufgeklebt wurden, sind nichtig, weil sie nicht vollständig mit der Hand geschrieben wurden. Von dem Testament wird also nur die Bestimmung, dass Norbert und Nina jeweils zur Hälfte Erben werden sollen, wirksam. Es besteht damit erhebliche Gefahr, dass es zu Streitigkeiten zwischen Norbert und Nina insbesondere über die Frage kommt, wer welche wertvollen Gemälde erhalten soll.

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Markus Sebastian Rainer berät Sie über die formalen Anforderungen, die es bei der Errichtung eines Testaments zu beachten gilt, und hilft Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung.

 

 

Inhaltliche Anforderungen

Viele Streitigkeiten entstehen, weil Testamente unklar formuliert sind oder weil die Abwicklung des Nachlasses aufgrund der Bestimmungen im Testament sehr kompliziert wird, beispielsweise weil Erbengemeinschaften gebildet werden. Die Problematik besteht oft darin, dass Testamente, die aus Sicht eines juristischen Laien durchaus eindeutig und verständlich sind, aus juristischer Sicht zahlreiche Unklarheiten und Schwierigkeiten beinhalten können.

 

 

Beispiel:

Herr Müller aus Fürstenfeldbruck verfasst folgendes Testament: "Mein Haus in Fürstenfeldbruck bekommt mein Sohn. Meine Tochter erhält die Eigentumswohnung in Olching. Das Kapitalvermögen geht an beide Kinder." Als Herr Müller verstirbt, ist das Haus eine Million Euro wert, die Eigentumswohnung 600.000 Euro. Das Kapitalvermögen (Aktien, Wertpapiere, Konten etc.) beträgt 200.000 Euro.

 

In diesem Fall ist völlig unklar, zu welchen Anteilen das Kapitalvermögen auf die Kinder aufgeteilt werden soll: Soll jedes Kind die Hälfte des Kapitals bekommen? Oder war das Testament vielmehr so zu verstehen, dass die Kinder insgesamt möglichst gleich bedacht werden sollen, so dass die Tochter nunmehr das gesamte Kapitalvermögen erhalten müsste, damit sie wirtschaftlich mit dem Sohn zumindest annähernd gleichgestellt ist? Darüber hinaus ist in dem Testament nicht geregelt, was mit dem übrigen Vermögen geschehen soll, beispielsweise dem Auto oder den Einrichtungsgegenständen des Hauses. Wenn Herr Müller im Ergebnis beide Kinder gleich bedenken möchte, wäre daher beispielsweise folgende Formulierung besser gewesen: "Ich setze meine Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Im Wege der Teilungsanordnung bestimme ich, dass mein Sohn das Haus in Fürstenfeldbruck und meine Tochter die Wohnung in Olching erhalten sollen." Wenn Erben nach Quoten eingesetzt werden (Beispiel: "Mein Mann erhält drei Viertel des Nachlasses und meine Tochter ein Viertel"), bildet sich eine Erbengemeinschaft. Da in Erbengemeinschaften grundsätzlich nur einstimmig entschieden werden kann, birgt das die erhebliche Gefahr von Streitigkeiten. Es kann daher besser sein, mit Vermächtnissen zu arbeiten.

 

 

Beispiel:

Frau Müller aus Olching verfasst folgendes Testament: "Ich setze meinen Ehemann zum Alleinerben ein. Die Eigentumswohnung in Gröbenzell erhält mein Sohn als Vermächtnis." Mit einer solchen Formulierung werden Streitigkeiten vermieden, da nur ein Erbe alleine über den Nachlass verfügen kann und die Vermächtnisnehmer gegen ihn lediglich einen Anspruch auf Herausgabe der jeweiligen Vermächtnisse haben.

 

Bei der Anordnung von Vermächtnissen ist allerdings stets zu berücksichtigen, dass sich Vermögensverhältnisse ändern können.

 

 

Beispiel:

Frau Müller aus Fürstenfeldbruck schreibt in ihr Testament: "Ich setze meinen Mann zum Alleinerben ein. Die Eigentumswohnung in Gröbenzell erhält mein Sohn als Vermächtnis."

 

Acht Jahre nach Errichtung des Testaments verkauft Frau Müller die Eigentumswohnung in Gröbenzell und erwirbt stattdessen ein Apartment in einem Betreuten Wohnen in Olching. Bei ihrem Tod entsteht zwischen ihrem Mann und ihrem Sohn Streit über die Frage, ob das Vermächtnis zu Gunsten ihres Sohnes entfallen ist, weil sich keine Eigentumswohnung in Gröbenzell mehr im Nachlass befindet, oder ob das Testament so auszulegen ist, dass der Sohn stattdessen die Wohnung im Betreuten Wohnen in Olching als Vermächtnis erhalten soll.

 

 

Beispiel:

Erna Müller ist Eigentümerin einer Wohnung in Gröbenzell im Wert von 500.000 €. Ihr sonstiges Vermögen besteht im Wesentlichen aus einem Girokonto, auf dem sich stets etwa 10.000 € befinden. Sie verfasst folgendes Testament: "Ich setze meinen Sohn zum Alleinerben ein. Als Vermächtnis erhält der Tierschutzverein München das Geld auf dem Girokonto."

 

Am 28. April gewinnt Erna Müller 400.000 € im Lotto. Das Geld wird am 10. Mai auf ihr Girokonto überwiesen. Am 11. Mai stirbt Erna Müller an einem plötzlichen Herzinfarkt.

 

Jetzt entsteht Streit zwischen dem Tierschutzverein und dem Sohn von Erna Müller, denn der Tierschutzverein beharrt darauf, die 400.000 €, die sich auf dem Girokonto befinden, ausgezahlt zu bekommen, während der Sohn von Erna Müller die Auffassung vertritt, dass seine Mutter beim Verfassen des Testaments den Lottogewinn nicht vorhersehen konnte und dass daher dem Tierschutzverein lediglich 10.000 € zustehen.

 

Es empfiehlt sich dringend, in das Testament Formulierungen für den Fall aufzunehmen, dass das Vermächtnis vor dem Tod des Erblassers entfallen ist oder sich das Vermächtnis oder der sonstige Nachlass im Wert erheblich verändert haben.

 

 

Aufbewahrung des Testaments

Grundsätzlich genügt es, das Testament zu Hause aufzubewahren. Nach dem Tod des Erblassers ist die Person, die das Testament auffindet, verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Problematisch kann dies allerdings werden, wenn die Person, die das Testament findet, darin nicht oder nicht in der von ihr gewünschten Weise bedacht wurde. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass das Testament – auf welche Weise auch immer – verschwindet. In Fällen, in denen nicht sichergestellt werden kann, dass die Person, die in dem Testament am meisten begünstigt ist, das Dokument auch als erste findet, empfiehlt es sich, das Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Die Einlieferung kostet einmalig rund 100 €; weitere Kosten entstehen nicht. Große Vorsicht ist allerdings bei notariellen Testamenten geboten: Wenn man ein notarielles Testament zu Lebzeiten aus der amtlichen Verwahrung nimmt, wird es sofort von Amts wegen seinem ganzen Inhalt nach ungültig. Das handschriftliche Testament behält hingegen seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, ein handschriftliches Testament zu verfassen, da dieses problemlos jederzeit aus der amtlichen Verwahrung genommen und gegebenenfalls ergänzt werden kann.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Markus Sebastian Rainer berät Sie umfassend bei der Testamentserrichtung und gestaltet Ihr Testament rechtssicher.

 

 

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