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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

Zuwendung unter Lebenden

Das Finanzgericht Münster hatte sich in seinem Urteil vom 13.09.2018 (Az.: 3 K 2766/16) mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, ob die Übertragung eines Rentenversicherungsvertrages mit Todesfallabsicherung auf die Lebensgefährtin des späteren Erblassers die Erbschaftsteuer auslöst. Die Absicherung nahestehender Personen über Versicherungsverträge spielt in der Praxis eine große Rolle. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich immer (aber nicht nur) dann, wenn weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Dritte abgesichert werden sollen, denen nur ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von 20.000,00 € zusteht.

 

Zur Reduzierung der steuerlichen Belastung wird oftmals dazu geraten, den Versicherungsnehmer zu wechseln und den Vertrag im Ganzen auf die abzusichernde Person zu übertragen. So ist es auch im Streitfall geschehen. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass die Versicherungssumme dennoch mit ihrem vollen Auszahlungswert der Steuer unterliegt.

 

Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen die zur Auszahlung gelangten Versicherungsleistung, die Besteuerung erfolgt mit dem Nennwert des Auszahlungsbetrages. Ist also, wie in dem vorliegenden Fall, Gegenstand der Zuwendung die Übertragung eines Versicherungsvertrages, also die Zuwendung der Versicherungssumme, so fällt die Erbschaftsteuer an. Auch wenn es sich um eine Schenkung unter Lebenden handelt, sei es gerechtfertigt davon auszugehen, so das Finanzgericht Münster, dass die Zuwendung der Todesfallleistung zusammen mit den anderen durch die begünstigte Person vom Erblasser von Todes wegen erworbenen Vermögensgegenständen einen einheitlichen, der Erbschaftssteuer unterliegenden Erwerb bilde. Denn die Schenkung knüpfe bezüglich des Zuwendungsgegenstandes Todesfallleistung und bezüglich des dafür maßgeblichen Steuerentstehungszeitpunktes an den Tod des Erblassers an.

 

 

Rechtsanwalt / Fachanwältin für Erbrecht / Fachanwältin für Familienrecht

 

Stefanie Brinkema

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Erbrecht / Fachanwältin für Familienrecht

 

 

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